Bekanntgabe persönlicher Daten
Posted by Jane
Doe on April 25, 2008
In böse Kostenfallen tappen meistens unerfahrene
User und Jugendliche. Generell sei gesagt, daß kostenfreie
Angebote im Internet eine Abfrage der persönlichen Daten nicht
rechtfertigen. Wer hier freimütig seine persönlichen
Daten einträgt und abschickt, bekommt oft hinterher eine
horrende Rechnung. Oft hilft es schon, in einer großen
Internet-Suchmaschine den Firmennamen oder einfach nur den Anbieter als
Suchbegriff einzugeben und schon tauchen etliche Diskussionsforen und
Info-Plattformen auf, die die bekanntesten Internet-Kostenfallen nennen
und behandeln.Zur eigenen Sicherheit gilt immer: keine persönliche Daten in Internet-Seiten angeben, die unbekannt sind. Besondere Vorsicht ist auch hier wieder beim Online-Banking angeraten. Sieht die Zugangs-/Identifikationsseite plötzlich anders aus und es werden mehrere Daten und/oder TANs (Transaktionsnummern) abgefragt, sollte die Verbindung zu dieser Seite sofort unterbrochen werden. Ebenso brisant ist die Bezahlung im Internet mit der Kreditkarte. Dieser Zahlungsweg ist nur zu empfehlen, wenn der Zahlungsempfänger einen einwandfreien Ruf hat. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, sollte der Zahlungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sonst wird es schwierig, das Geld wieder zurückzubekommen.
Bei den Sozialnetzwerken sollte berücksichtigt werden, daß die AGB oft vorsehen, daß alle Angaben, die hier freiwillig gemacht werden, ungeschützt zur Vermarktung an den Plattform-Betreiber übereignet werden. Wer hier allzu offen über seine privaten Vorlieben plaudert, kann später durchaus mit bösen Überraschungen rechnen.